Betriebliche Vorsorge

Die kollektive betriebliche Vorsorge ergänzt die Leistungen der Sozialversicherung, die für die Versicherten unzureichend sind. Das Unternehmen kann sich in dieser Hinsicht für einen kollektiven Vorsorgevertrag entscheiden. Die Roederer-Gruppe, Experte für Gesundheitsvorsorge für Unternehmen, begleitet Sie bei der Auswahl des Vertrags, der Ihren Bedürfnissen und denen Ihrer Mitarbeiter am besten entspricht.

Prevoyance collective

Was ist betriebliche Vorsorge?

Die betriebliche Vorsorge besteht aus mehreren Ebenen, die sich gegenseitig ergänzen. Sie ermöglichen es den Versicherten, sich gegen die Risiken des Lebens abzusichern: Tod, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Pflegebedürftigkeit.

Die obligatorischen Mindestversicherungen, die durch nationale Tarifverträge organisiert sind, und die Deckungen im Rahmen von Kollektivverträgen in Unternehmen stellen eine notwendige Ergänzung zur Sozialversicherung dar, deren Leistungen nach wie vor nicht ausreichen, um die finanzielle Sicherheit eines Arbeitnehmers und seiner Begünstigten zu gewährleisten.

Dank ihres Fachwissens und ihrer Kenntnis des Versicherungsmarktes ist die Roederer-Gruppe in der Lage, Ihnen eine umfassende Begleitung bei der Auswahl eines betrieblichen Vorsorgevertragsanzubieten.

Ist die Einrichtung einer betrieblichen Vorsorge obligatorisch?

In den meisten Fällen ist die Einführung einer betrieblichen Vorsorge nicht obligatorisch. Es bestehen jedoch einige Ausnahmen:

  • Eine betriebliche Vorsorge ist für Führungskräfte und leitende Angestellte obligatorisch (ANI 2017, Tarifvertrag für Führungskräfte von 1947).
  • Bestimmte Branchenvereinbarungen können eine betriebliche Vorsorge für nicht leitende Angestellte vorschreiben.

Schließlich kann der Geschäftsführer einen betrieblichen Vorsorgevertrag per Referendum, Betriebsvereinbarung oder einseitige Entscheidung des Arbeitgebers vorschreiben. Die Einführung einer betrieblichen Vorsorge ist ein wahres sozialpolitisches Instrument und stellt einen nicht zu unterschätzenden Vorteil für Arbeitnehmer (und Unternehmen) dar.

Welche Absicherung bietet eine betriebliche Vorsorge?

Der vom Unternehmen abgeschlossene betriebliche Vorsorgevertrag bietet Arbeitnehmern und ihren Familien Schutz vor den Unwägbarkeiten des Lebens.

  • Todesfall des Versicherten: Diese Leistung stellt sicher, dass den Angehörigen des verstorbenen Versicherten ein Einkommen ausgezahlt wird. Sie kann verschiedene Formen annehmen: Sterbegeld, Sterbegeld bei Unfalltod, Ehegattenrente, Erziehungsrente oder Bestattungskostengarantie.
     
  • Arbeitsunfähigkeit: Diese Leistung soll das von der Sozialversicherung gezahlte Tagegeld ergänzen. Sie wird nach Ablauf eines vertraglich festgelegten Zeitraums gezahlt, wobei die im Unternehmen geltenden tarifvertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen (Monatslohn, örtliches Recht) berücksichtigt werden.
     
  • Invalidität: Die Leistung soll die Zahlung der Invaliditätsrente der Sozialversicherung ergänzen, deren Niveau durch die von der Grundversorgung gewählte Invaliditätskategorie bestimmt wird.

Unser Expertenteam ist auf die Gesundheitsvorsorge für Unternehmen spezialisiert und berät Sie bei der Wahl der Garantiestufen, die Ihrer Belegschaft optimalen Schutz bieten.

Pflegebedürftigkeit

Im allgemeinen Sinne werden mit “abhängig“ erwachsene Personen bezeichnet, die bei den alltäglichen Verrichtungen des Lebens (Waschen, Anziehen, Einkaufen, Einnahme von Medikamenten) auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen sind.

Das nationale Raster Aggir (Autonomie Gérontologie Groupe Iso-Ressources) ermöglicht es, den Grad der Abhängigkeit, den Grad des Autonomieverlusts oder den Grad der physischen und/oder psychischen Abhängigkeit zu bestimmen.

Bislang besteht keine verpflichtende Zusatzversicherung für die Pflegebedürftigkeit. Die Pflegeversicherungen, die Unternehmen für ihre Beschäftigten einrichten können, wirken unterstützend für die Beschäftigten und ihre Angehörigen, um die hohen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Verlust der Selbstständigkeit zu bewältigen. Die betriebliche Vorsorge bietet eine konkrete Antwort auf eine immer höhere Erwartung der Arbeitnehmer angesichts des Risikos der Pflegebedürftigkeit ihrer älteren Verwandten sowie administrative Hilfe und psychologische Unterstützung.

Die Sozialversicherung für Geschäftsführer

Diese Versicherung ist Teil des Schutzes von Führungskräften. Es handelt sich um eine Absicherung gegen das Risiko eines unfreiwilligen Arbeitsplatzverlustes und ermöglicht es Führungskräften, unter bestimmten Bedingungen über ein Einkommen zu verfügen, das für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten bis zu 70 % des zu besteuernden Berufseinkommens betragen kann.

Je nach Gesellschaftsform sind folgende Personen davon betroffen:

  • Aktiengesellschaft: CEOs, geschäftsführende Direktoren, Vorstandsmitglieder, stellvertretende Direktoren, die Verwalter sind oder nicht;
  • Vereinfache Aktiengesellschaft: geschäftsführender Direktor, satzungsmäßiger Leiter;
  • GmbH: Mehrheits- oder gleichberechtigte Geschäftsführer;
  • Andere Rechtsformen: Handwerker mit Eintragung im Handwerksregister, Kaufleute, Einzelunternehmer, Leiter von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts.

Bevor Sie einen solchen Vertrag im Rahmen einer betrieblichen Vorsorge abschließen, sollten Sie sich vergewissern, dass das Unternehmen:

  • entweder einer Gewerkschaft angehört, die selbst Mitglied des GSC-Verbands ist,
  • oderim Handelsregister bzw. Handwerksverzeichnis eingetragen ist,
  • und sich zum Zeitpunkt des Beitritts nicht in finanziellen Schwierigkeiten befindet.

Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Führungskraft jünger als 58 Jahre alt ist, keine Invaliditätsrente von 65 % oder mehr bezieht und keine Altersrente aus der von der GSC abgedeckten Tätigkeit bezieht.

Zählen Sie auf die Begleitung des Expertenteams für Gesundheitsvorsorge der Roederer-Gruppe und überlassen Sie nichts dem Zufall. Das Team führt ein umfassendes Audit Ihrer Situation und Ihrer Bedürfnisse durch, um Ihnen einen geeigneten und gesetzeskonformen Vertrag für die betriebliche Vorsorge anzubieten.