Betriebliche Krankenzusatzversicherung

Seit dem 1. Januar 2016 sind Arbeitgeber im Privatsektor verpflichtet, eine betriebliche Zusatzkrankenversicherung für ihre Arbeitnehmer abzuschließen. Die Roederer-Gruppe ist Expertin für Personenversicherungen und hilft Ihnen, Ihre Arbeitnehmer bestmöglich zu schützen.

Complementaire sante collective

Was ist eine betriebliche Krankenzusatzversicherung?

Die Krankenzusatzversicherung ist eine Zusatzversicherung zur allgemeinen Sozialversicherung. Die Leistungen ergänzen die von der Sozialversicherung geleisteten Erstattungen. Die Erstattungen der allgemeinen Sozialversicherung mit Ausnahme der Departements Elsass und Moselle durchschnittlich 78 % der medizinischen Kosten für Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab.

Damit ein Vertrag als kollektiv gilt, muss er von einem Unternehmen zwingend bei einem Versicherungsträger abgeschlossen werden.

Bei der Einführung eines Krankenzusatzvertrags für Unternehmen müssen eine Reihe von Fragen berücksichtigt werden. Welche Garantiestufe ist angemessen? Entsprechen die Garantien den Vorgaben des Branchentarifvertrags? Welche Bedürfnisse der Beschäftigten sollen berücksichtigt werden? Wie wählt man das beste Angebot aus? Die Roederer-Gruppe hilft Ihnen bei der Auswahl des Vertrags, der am besten zum Profil Ihres Unternehmens und den Bedürfnissen Ihrer Belegschaft passt.

Die Vorteile einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung

Die Einrichtung einer betrieblichen Zusatzversicherung für alle Beschäftigten ist seit dem 1. Januar 2016 Pflicht. Im Gegenzug profitiert das Unternehmen von steuerlichen und sozialen Vorteilen.

  • Die vom Unternehmen gezahlten Beiträge sind vom steuerpflichtigen Gewinn absetzbar.
  • Arbeitgeberbeiträge zur Finanzierung von zusätzlichen Gesundheitsleistungen sind innerhalb bestimmter Grenzen von den Sozialabgaben befreit.

Je nach Vertrag und gewählten Leistungen können Ihre Mitarbeiter verschiedene Vorteile nutzen: bessere Erstattung üblicher Behandlungen, Übernahme außergewöhnlicher Ausgaben, mögliche Absicherung von Familienmitgliedern, Reduzierung Ihrer Gesundheitskosten dank unserer Partnernetzwerke für Pflegeleistungen … Nicht zu vergessen die von der Roederer-Gruppe zur Verfügung gestellten Dienstleistungen: Zugang zu einer speziellen Anwendung und einem umfassenden Extranet mit zahlreichen Tools, die auch Ihrer Belegschaft zugutekommen.

Die Struktur von Verträgen über betriebliche Krankenzusatzversicherungen

Es sind verschiedene Ausgestaltungen möglich: eine einzige Versicherung oder eine Versicherung aus einer obligatorischen Basis, die durch optionale oder zusätzliche haftpflichtige bzw. nicht haftpflichtige Versicherungen ergänzt wird. Das gesamte Modell muss den Regeln des haftpflichtigen Vertrags entsprechen, da sonst eine höhere Besteuerung droht (14 % für nicht haftpflichtige Verträge anstelle von 7 %) und die steuerlichen und sozialen Vorteile eines betrieblichen Versicherungsvertrags nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

Die Beitragsstruktur kann verschiedene Formen annehmen:

  • Familie,
  • Erwachsene/Kinder,
  • Einzelnstehend/Familie,
  • Optional Arbeitnehmer + Kind / Ehepartner.

Mit der Roederer-Gruppe erhalten Sie Unterstützung bei Ihren Schritten und bei der Auswahl Ihres Vertrags für die betriebliche Krankenzusatzversicherung.

Die Pflichten des Arbeitgebers für eine Krankenzusatzversicherung

Die sogenannten Betriebsversicherungen müssen mehrere Verpflichtungen erfüllen (Dekrete vom 9. Januar 2012 und 8. Juli 2014, Verallgemeinerung der Zusatzversicherung von 2016 usw.). So kann die gesetzliche Zusatzversicherung die gesamte Belegschaft umfassen oder eine oder mehrere Kategorien von Beschäftigten, die anhand objektiver Kriterien bestimmt werden und es ermöglichen, alle Beschäftigten mit derselben beruflichen Tätigkeit gleichzustellen.

Unser Expertenteam begleitet Sie, um sicherzustellen, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören ein gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegtes Mindestgarantieniveau und eine Beitragsübernahme von mindestens 50 %.

Die nicht-haftpflichtige Zusatzversicherung

Das Unternehmen behält die Freiheit, seinen Beschäftigten weitere Zusatzversicherungen anzubieten, die nicht haftpflichtig sind und freiwillig abgeschlossen werden können, und zwar in Form von separaten Verträgen, die unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Diese Versicherungen werden mit 14 % besteuert und der Beitrag sowie seine Entwicklung werden in der Regel vollständig vom Arbeitnehmer getragen. Die nicht haftpflichtige Zusatzversicherung geben Beschäftigten Garantien, die über die von den haftpflichtigen Verträgen vorgeschriebenen Höchstgrenzen hinausgehen.