Versicherungen für Umweltrisiken

Unabhängig von ihrem jeweiligen Charakter kann Ihre Tätigkeit Umweltrisiken verursachen, d. h. Auswirkungen auf die menschliche und natürliche Umwelt haben. Diese Risiken können die Haftung Ihres Unternehmens nach sich ziehen. Sie müssen sich also mit einer entsprechenden Versicherung dagegen absichern. Die Roederer-Gruppe unterstützt Sie bei der Auswahl der für Ihre Situation am besten geeigneten Lösung.

Responsabilite environnementale

Versicherungen für Umweltrisiken

Der rechtliche und regulatorische Kontext rund um Umweltrisiken hat sich seit einigen Jahren verschärft, insbesondere durch die Umwelthaftung und den ökologischen Schaden. Diese beiden Aspekte beziehen sich auf Umweltschäden (natürliche Elemente, Boden, Wasser, Naturschutzgebiete). Darüber hinaus besteht ein Haftungssystem für Schäden, die Dritten zugefügt werden (durch andere Tätigkeiten als die Ihre oder Schäden eines Dritten). Die herkömmlichen Versicherungsgarantien der “Haftpflichtversicherung für Umweltschäden“ reichen daher nicht mehr aus, um den neuen Verantwortlichkeiten, die auf Ihr Unternehmen zukommen können, gerecht zu werden:

  • Standorte, die einer “Registrierung“ oder “Genehmigung“ gemäß den ICPE-Vorschriften unterliegen, sind von den meisten allgemeinen Haftpflichtverträgen ausgeschlossen.
  •  Allmähliche Umweltschäden sind von den meisten allgemeinen Haftpflichtverträgen ausgeschlossen.
  •  Schäden an der biologischen Vielfalt (Umwelthaftungsgesetz vom 1. August 2008) sind i. d. R. von allgemeinen Haftpflichtverträgen ausgeschlossen.
  • Finanzielle Verluste für den Versicherten wie z. B. Kosten für die Beseitigung von Umweltverschmutzungen, Kosten für die Dekontaminierung von beweglichen und unbeweglichen Gütern und Betriebsverluste, werden nicht von allgemeinen Haftpflichtverträgen abgedeckt.
  • Standorte, die einer “Registrierung“ oder “Genehmigung“ gemäß den ICPE-Vorschriften unterliegen, sind von den meisten allgemeinen Haftpflichtverträgen ausgeschlossen.
  •  Allmähliche Umweltschäden sind von den meisten allgemeinen Haftpflichtverträgen ausgeschlossen.
  •  Schäden an der biologischen Vielfalt (Umwelthaftungsgesetz vom 1. August 2008) sind i. d. R. von allgemeinen Haftpflichtverträgen ausgeschlossen.
  • Finanzielle Verluste für den Versicherten wie z. B. Kosten für die Beseitigung von Umweltverschmutzungen, Kosten für die Dekontaminierung von beweglichen und unbeweglichen Gütern und Betriebsverluste, werden nicht von allgemeinen Haftpflichtverträgen abgedeckt.

Daher ist es wichtig, die verschiedenen Haftungssysteme zu berücksichtigen und abzudecken, um die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens zu gewährleisten.

Zivirechtliche Haftung für Umweltschäden Zivirechtliche Haftung für ökologische schädenverantwortung für umwelt
Sie haften für Umweltschäden, wenn Ihre Tätigkeit eine Umweltverschmutzung verursacht, die einem Dritten Personen-, Sach- oder immaterielle Schäden zufügt.Sie sind verpflichtet, den ökologischen Schaden zu beheben, den Sie durch Ihre Tätigkeit oder Ihre Produkte verursachen..Wenn Ihre berufliche Tätigkeit einen schweren Schaden oder eine unmittelbare Gefahr eines Schadens an der natürlichen Umwelt (Gewässer, Böden, geschützte Arten und natürliche Lebensräume) verursacht, kann der Präfekt von Ihnen verlangen, den Umweltschaden durch konkrete Maßnahmen zu beheben.
Betroffen sind alle Unternehmen, Gebietskörperschaften, berufliche, kommerzielle, industrielle und handwerkliche Tätigkeiten.

Betroffen sind alle Personen, die einen ökologischen Schaden verursachen. Diese Pflicht obliegt sowohl Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe und Tätigkeit, als auch natürlichen Personen.

Betroffen sind alle Unternehmen, Gebietskörperschaften, berufliche, kommerzielle, industrielle und handwerkliche Tätigkeiten.

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es heute umfassende und leistungsstarke Lösungen, die die Ihre Verantwortung gegenüber Umweltrisiken abdecken. Sie wissen nicht, welche Lösung am besten zu Ihren Bedürfnissen passt? Das Expertenteam der Roederer-Gruppe hilft Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten, umfassenden und preisgünstigen Umwelthaftpflichtversicherung.

Versicherung von Umweltrisiken: Das Kautionsprinzip

Das Kautionsprinzip beruht auf einem Hauptziel: Der Allgemeinheit die Gewissheit zu verschaffen, dass die Kosten für die Vermeidung und Bekämpfung der Verschmutzung vom Garantiegeber übernommen werden, und zwar auch im Falle der Insolvenz des Betreibers.

Gemäß dem Umweltgesetzbuch müssen bestimmte zum Schutz der Umwelt klassifizierte Anlagen (ICPE) eine solche Finanzgarantievorweisen. Hierzu zählen:

  • SEVESO-klassifizierte Standorte,
  • Steinbrüche,
  • Einrichtungen zur Lagerung ungefährlicher Abfälle (ISDND),
  • andere Anlagen, die einer präfektoralen Genehmigung bedürfen.

Diese Kautionen werden von öffentlich zugelassenen Versicherungsgesellschaften oder Finanzinstituten ausgestellt. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl einer Organisation, die diese entscheidende Rolle für die Sicherung und den Fortbestand Ihrer Risikotätigkeit übernehmen kann.

Garantie für bestehende Umweltschäden

Die Garantie für bestehende Umweltschäden gilt beim Kauf oder der Veräußerung eines Betriebsgeländes oder bei einer M&A-Transaktion. Sie soll die finanziellen Folgen der zivil- und verwaltungsrechtlichen Haftung für Schäden übernehmen, die aus bestehenden, aber zuvor nicht bekannten Verschmutzungstatbeständen resultieren.

Unser Expertenteam für die Versicherung von Umweltrisiken kann Ihnen nach einer Prüfung Ihrer Tätigkeit und Ihrer Risiken eine angemessene Lösung empfehlen. Dabei sind folgende Punkte ausschlaggebend:

  • Ihre administrative Situation in Bezug auf ICPE,
  • Ihre geografische Lage (Nähe zu Natura-2000- oder anderen Schutzgebieten),
  • die Notwendigkeit, eine finanzielle Sicherheit gemäß der gesetzlichen Verpflichtung zu stellen.

Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten.