Zusätzliche Rentensparpläne

Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht es den Arbeitnehmern, individuelle Ersparnisse zu bilden. Sie ergänzt die Grundrente der Sozialversicherung und der Zusatzrente Agirc-Arrco.

Epargne retraite entreprise

Mit dem französischen Pacte-Gesetz vom 22. Mai 2019 wurde eine allgemeine Reform der individuellen und betrieblichen Rentensparpläne in rechtlicher, steuerlicher und sozialer Hinsicht eingeführt. Sie soll die verschiedenen Systeme vereinfachen und harmonisieren und bietet den Anlegern mehr Flexibilität bei der Verwendung ihrer Ersparnisse. Als Experten für betriebliche Sparpläne berät die Roederer-Gruppe Sie bei der Auswahl des betrieblichen Rentensparplans, der am besten zu Ihrer Belegschaft und den Kapazitäten Ihres Unternehmens passt.

Zusätzliche Rentensparpläne

Heute bestehen zwei Systeme:

  • Obligatorische Rentensparpläne (PERO) für eine objektive Kategorie von Arbeitnehmern und kollektive Rentensparpläne (PERCO) die für alle Arbeitnehmer des Unternehmens.
  • Leistungsorientierte betriebliche Altersvorsorge, auch als “Artikel 39“ bezeichnet.

Betriebliche Rentensparpläne

Der kollektive betriebliche Rentensparplan (PERCO) und der obligatorische betriebliche Rentensparplan (PERO) sind zusätzliche betriebliche Rentensparpläne mit Beitragszusage. Das Unternehmen kann einen dieser Rentensparpläne einrichten oder einen Rentensparplan vorsehen, der beide umfasst

Der Beitritt zu einem PERCO ist für den Arbeitnehmer freiwillig. Er sieht keine Beteiligung des Arbeitgebers vor, es sei denn, er umfasst auch einen PERO.

Der PERO hingegen verpflichtet alle Beschäftigten oder eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten, dem Vertrag beizutreten. Der PERO sieht Pflichtbeiträge des Arbeitnehmers und eine Beteiligung des Arbeitgebers vor.

Diese Sparpläne ermöglichen es den Arbeitnehmern, zu günstigen Bedingungen für den Ruhestand zu sparen. Der betreffende Arbeitnehmer kann auf unterschiedliche Weise Beiträge auf sein individuelles Konto einzahlen:

  • Im Tarifvertrag vorgesehene Pflichtbeiträge
  • Individuelle freiwillige Zahlungen
  • Beträge aus Gewinnbeteiligungen
  • Beträge aus der Beteiligung
  • Unternehmenszuschüsse für Rentensparpläne
  • Ansprüche aus einem Zeitsparkonto
  • Im Tarifvertrag vorgesehene Pflichtbeiträge
  • Individuelle freiwillige Zahlungen
  • Beträge aus Gewinnbeteiligungen
  • Beträge aus der Beteiligung
  • Unternehmenszuschüsse für Rentensparpläne
  • Ansprüche aus einem Zeitsparkonto

Die gezahlten Beträge:

  • sind auf steuerliche und soziale Vorteile anwendbar;
  • sind während der gesamten Laufbahn des Arbeitnehmers auf jeden anderen Rentensparplan übertragbar;
  • können bei der Pensionierung als Rente, Kapital oder eine Mischung aus beidem ausgezahlt werden;
  • können im Falle von Invalidität, Tod, Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder Überschuldung vorzeitig ausgezahlt werden.

Betriebliche Altersvorsorge: Leistungsorientierte Sparpläne nach Artikel 39

Bei den sogenannten “Artikel 39“-Verträgen handelt es sich um leistungsorientierte Zusatzrentenverträge. Bei dieser Art von Altersvorsorge verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Höhe der Rente, die dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Der Sparplan wird ausschließlich aus den Beiträgen gespeist, die das Unternehmen an eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern zahlt.

Die alten “Artikel 39“-Verträge sahen vor, dass nur die Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung im Unternehmen waren, die Rente beziehen konnten. Wenn also ein Arbeitnehmer vor seinem Eintritt in den Ruhestand kündigte oder entlassen wurde, verlor er sämtliche im Rahmen dieses Sparplans erworbenen Ansprüche. Die im Juli 2019 veröffentlichte Verordnung hat diese Bedingung für neue Artikel 39“-Verträge abgeschafft. Für die alten “Artikel 39“-Verträge gilt jedoch weiterhin die Bedingung, dass die Laufbahn im Unternehmen abgeschlossen werden muss

Möchten Sie Ihren Mitarbeitern einen Rentensparplan anbieten? Unser Expertenteam für Arbeitnehmersparpläne empfiehlt Ihnen die besten Lösungen, die auf Ihre Situation und die Ihrer Arbeitnehmer zugeschnitten sind. Kontaktieren Sie uns, um eine Beratung zum Thema betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen.