Bauherrenhaftpflichtversicherung

Während der Bauarbeiten kann die Haftpflicht des Bauherrn bei Schäden an Dritten sofort in Anspruch genommen werden. Hier kommt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ins Spiel: Sie schützt Sie vor der Haftung für im Zusammenhang mit dem Bauvorgang auftretenden Schäden. Unsere Berater betreuen Sie bei der Erstellung eines Vertrags, der den Herausforderungen Ihrer beruflichen Tätigkeit und der Art des Projekts entspricht.

Responsabilité civile maître d'ouvrage

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als Bauherr initiieren Sie die Bauarbeiten, egal ob es sich um eine Renovierung oder einen Neubau handelt. Das bedeutet, dass Sie für Schäden haftbar gemacht werden können, die auf der Baustelle entstehen.

Daher ist es von entscheidender Bedeutung, vor Beginn der Bauarbeiten eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, genau wie eine Baustellen-Vollkaskoversicherung. Sie ist bei möglichen Schäden an Dritten vom Beginn der Bauarbeiten bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Bauwerks wirksam.

Mit Dritten sind z. B. selbstnutzende Eigentümer eines Gebäudes, das an das Bauwerk angrenzt, Passanten, Besucher, Nachbarn (Nachbargebäude) und in der Nähe parkende Autos gemeint.

Zu beachten ist, dass wenn der Schaden technisch gesehen nicht direkt vom Bauherrn, sondern z. B. von einer Person auf der Baustelle verursacht wird, häufig die Bauherrenhaftpflichtversicherung in Anspruch genommen wird.

Was deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Sie gegen Personen-, Sach- und immaterielle Schäden ab , die Dritten während der gesamten Dauer der Bauarbeiten zugefügt werden können.

Sachschäden

Als Sachschaden gelten die Zerstörung und Beschädigung von Gegenständen oder Gebäuden, die einem Dritten gehören, z. B. Gerüstteile, die auf ein parkendes Fahrzeug fallen, der Einsturz einer Mauer, der ein Nachbargebäude trifft usw.

Immaterielle Schäden

Immaterielle Schäden sind alle wirtschaftlichen Schäden, die mit der Unmöglichkeit der Ausübung eines Rechtszusammenhängen. Dies ist z. B. der Fall, wenn das Auto nicht mehr für den Weg zur Arbeit genutzt werden kann, weil es beschädigt ist, oder wenn ein Geschäft wegen eines Wasserschadens, der durch die Bauarbeiten verursacht wurde, geschlossen bleiben muss.

Personenschäden

Personenschäden beziehen sich auf alle Ereignisse, die die körperliche Unversehrtheit einer Person infolge eines Unfalls beeinträchtigen, z. B. ein herabfallender Gegenstand, der auf einen Passanten fällt, ein verletzter Arbeiter oder ein Todesfall auf der Baustelle.

Vorteile der Bauherrenhaftpflichtversicherung von Roederer

Unsere Fachabteilung für Bauwesen und Immobilien verfügt über solide Kompetenzen, um den Schutz von Fachleuten aus der Immobilienbranche und dem Bauwesen zu ermöglichen. Unser Expertenteam arbeitet einen Vertrag aus, der Ihren Bedürfnissen entspricht und Sie während der gesamten Dauer der Arbeiten absichert.

Wir beraten Sie gerne über Zusatzversicherungen , wie die Baustellen-Vollkaskoversicherung und Bauleistungsversicherung.