Bauleistungsversicherung

Beim Neubau oder der Renovierung von Gebäuden müssen professionelle Bauherren (Immobilienentwickler) oder private Bauherren (Privatpersonen, Industrielle, Händler usw.) sowie ihren eventuellen Bevollmächtigten (Wohnungseigentümergemeinschaften) bestimmte Versicherungen abzuschließen. Dies gilt insbesondere für die Werkschadenversicherung, die Schäden abdeckt, die im Zeitraum von zehn Jahren nach der Abnahme des Baus auftreten.

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Die Bauleistungsversicherung

Der Abschluss einer Bauleistungsversicherung ist eine gesetzliche Verpflichtung für Bauherren und gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbetreibende. Sie verfolgt ein Ziel: Ihr Vermögen und/oder Ihre Investitionen zu schützen.

Die Bauleistungsversicherung gilt 10 Jahre nach der Abnahme für Schäden, die die Festigkeit des Bauwerks gefährden oder es für seinen Zweck ungeeignet machen, darunter:

  • Eindringen von Wasser von der Fassade, einem unter Putz liegenden Rohr oder vom Dach;
  • Einstürzen des Daches, eines Gebälks oder einer Wand;
  • Mängel in der Wärmedämmung der Wände, die zu einem übermäßigen Energieverbrauch führen;
  • Bodensenkung;
  • Defekte Klimaanlage oder Heizung;
  • Fehlende Schallisolierung;
  • Treppenhaus mit unzureichender Breite;
  • Nichteinhaltung der Zugänglichkeitsstandards für Personen mit eingeschränkter Mobilität;
  • usw.

Die Bauleistungsversicherung wurde durch das Gesetz 78-12 vom 4. Januar 1978 eingeführt und ist eine Pflichtversicherung, die während der zehn Jahre nach der Abnahme des Bauwerks und außerhalb jeder Haftungssuche die vollständige und schnelle Behebung von Schäden vorfinanziert, für die die Bauunternehmen im Sinne der Artikel 1792 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs haftbar sind.

Bauleistungsversicherung: Eine Versicherung, die viele Berufstätige betrifft

Bauleistungsversicherung und nicht ausführende Bauunternehmer

Im Sinne des Gesetzes gilt als Bauunternehmer unter anderem jede Person, die nach Fertigstellung ein Bauwerk verkauft, das sie selbst gebaut hat oder hat bauen lassen. Dies gilt insbesondere für Bauträger oder Immobilienhändler, die Bauarbeiten in Auftrag gegeben haben. In diesem Fall handelt es sich um nicht ausführende Bauunternehmer.

Zusätzlich zu einer Bauleistungsversicherung muss ein nicht ausführender Bauunternehmer einen Vertrag über eine Zehnjahreshaftpflicht abschließen. Diese beiden Garantien sind dem Notar beim Verkauf der Immobilie vorzulegen.

Die Bauleistungsversicherung und Architekten

Architekten, die durch einen Vertrag an den Bauherrn gebunden sind, gelten im Sinne des Gesetzes ebenfalls als Bauunternehmer. Seine Beratungspflicht verlangt, dass er den Bauherrn an seine Verpflichtung erinnert, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Architekten müssen dies schriftlich in den allgemeinen Vertragsbedingungen festhalten und haben das Recht, die Durchführung des Projekts zu verweigern, wenn der Bauherr keine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat.

Die Bauleistungsversicherung und Hausverwaltungen

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann bei Arbeiten am Gemeinschaftseigentum eines Bauwerks haftbar gemacht werden (Fassadenrenovierung, Dacherneuerung, Abdichtungsarbeiten an Dachterrassen, Durchbrüche oder deren Veränderung an der Tragkonstruktion, Abdichtung von Balkonen usw.).

In diesem Fall muss der Verwalter den Miteigentümern den Abschluss einer Bauleistungsversicherung zur Abstimmung vorlegen und dabei deutlich machen, dass es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Dadurch wird er zum Bevollmächtigten des Bauherrn, sprich in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft.

Bauschadensversicherung: das Roederer-Gutachten

Die Roederer-Gruppe ist Versicherungsmakler für Sach- und Haftpflichtversicherungen. Unser Expertenteam steht Ihnen bei Fragen zum Immobiliensektor und Bauwesen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten Sie zu den Garantien, die für den bestmöglichen Schutz Ihres Bauwerks unerlässlich sind, und bieten Ihnen maßgeschneiderte Versicherungen an, darunter:

  • Bauleistungsversicherung
  • Zehnjahreshaftpflichtversicherung für nicht ausführende Bauunternehmer
  • Vollkaskoversicherung für Baustellen
  • Haftpflichtversicherung für Bauherren oder Bauträger

und begleiten Sie während der gesamten Laufzeit dieser Garantien.