Versicherung für nicht ausführende Bauunternehmer

Die auch CNR genannte Haftpflichtversicherung des nicht bauausführenden Bauherrn ist für das Baugewerbe von zentraler Bedeutung und versichert die Bauarbeiten gegen Schäden im Zeitraum von zehn Jahren. Projektträger, beauftragte Bauleiter, Händler von Gütern, Entwickler, Verkäufer von Gütern im Zustand künftiger Fertigstellung (VEFA)… unsere Experten begleiten Sie bei der Erstellung eines CNR-Vertrags, der Ihren Herausforderungen entspricht.

Assurance constructeur non realisateur

Versicherung für nicht ausführende Bauunternehmer: Was ist abgedeckt?

Die Versicherung für nicht ausführende Bauunternehmer greift bei allen Schadenfällen, die Ihre Zehnjahreshaftpflicht betreffen, d. h.:

  • Schäden, die die Festigkeit des Bauwerks beeinträchtigen, wie z. B. das Auftreten von bedeutenden Rissen in Wänden und Böden, ein Absacken des Dachstuhls, Einstürze aufgrund von Konstruktionsfehlern oder auch eine schlechte Ausführung.
  • Schäden, die die Immobilie unbewohnbar oder für ihren Zweck ungeeignet machen. Dies betrifft defekte Ausrüstungsgegenstände, die untrennbar mit dem Bauwerk verbunden sind (Wärmepumpe, Fußbodenheizung, Türrahmen usw.), schlecht durchgeführte Isolierung oder Undichtheit.

Die Versicherung für nicht ausführende Bauunternehmer tritt mit der Abnahme des Werks durch den Kunden in Kraft und läuft über einen Zeitraum von zehn Jahren. Sie unterscheidet sich von der zehnjährigen Garantie für Bauherren, die oftmals den Abschluss eines gesonderten Vertrags erfordert. Die Versicherung für nicht ausführende Bauunternehmer hingegen kann als Option zur Bauleistungsversicherung angeboten werden und richtet sich an Unternehmen, die ein Bauwerk errichten lassen, aber nicht an der Ausführung beteiligt sind. Diese beiden Verträge beziehen sich zwar auf dieselben Risiken, richten sich aber an zwei unterschiedliche Zielgruppen.

Ist die Versicherung für nicht ausführende Bauunternehmer obligatorisch?

Für nicht ausführende Bauunternehmer ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung eine gesetzliche Verpflichtung, die durch das Spinetta-Gesetz (oder Gesetz Nr. 78-12 vom 4. Januar 1978) eingeführt wurde. Darin heißt es: “Wer für Rechnung anderer Bauarbeiten durchführen lässt, muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die die in den Artikeln 1792 und 1792-2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Schäden abdeckt.“  

Unser Beraterteam begleitet Sie bei Ihrem Bauvorhaben und hilft Ihnen, eine Versicherung für nicht ausführende Bauunternehmer auszuarbeiten. Als führender Versicherungsmakler in der Region Grand-Est ermöglicht uns unser maßgeschneiderter Ansatz, starke Partnerschaften mit den besten Versicherern aufzubauen. Wir beraten Sie, welche Garantien für Ihr Projekt am besten geeignet sind, und handeln einen möglichst fairen Vertrag aus.

Nicht ausführender Bauunternehmer: Wie kann ich von einem Vertrag profitieren, der speziell auf Baufachleute zugeschnitten ist?

Die Versicherung von Fachleuten im Baugewerbe erfordert ein hohes Maß an Know-how, um technisch und rechtlich wirksame Verträge zu erstellen. Zudem wird die zehnjährige Garantie immer häufiger angefochten.

Aus diesem Grund verfügt Roederer über eine Abteilung für Bau und Immobilien, die ganz auf die Probleme von Bauunternehmen ausgelegt ist. Unser Expertenteam verfügt über solide Kompetenzen im Bereich Baurisiken, um Sie bei der Ausarbeitung von Versicherungen für nicht ausführende Bauunternehmer und Bauleistungsversicherungen zu unterstützen.