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Einführung eines neuen verpflichtenden CAT-NAT-Versicherungsregimes in Italien

Ab dem 29. März 2025 führt Italien ein neues obligatorisches Cat. Nat.-Versicherungsregime ein, das alle Unternehmen betrifft, die Vermögenswerte in Italien besitzen. Diese Maßnahme soll den Schutz vor Naturkatastrophen stärken und hat wichtige Auswirkungen auf italienische Unternehmen sowie auf ausländische Firmen mit Aktivitäten auf italienischem Boden.

Cat.Nat Italie

Was ist das CAT/NAT-Regime?

Das Cat. Nat.-Regime soll Risiken im Zusammenhang mit Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen und Erdrutschen abdecken. Es gilt für alle Unternehmen mit Vermögenswerten in Italien, unabhängig davon, ob es sich um italienische Unternehmen oder ausländische Gesellschaften mit Niederlassungen im Land handelt. Landwirtschaftliche Betriebe sind jedoch von diesem neuen Regime ausgenommen.

Die Versicherungen müssen Gebäude, Maschinen, Anlagen, Grundstücke und alle anderen materiellen Vermögenswerte umfassen, die diesen Risiken ausgesetzt sein könnten. Die Versicherungsprämien werden anhand der Risikobelastung, der Verwundbarkeit der Vermögenswerte sowie der individuellen Schadensstatistik jedes Unternehmens angepasst (z. B. Aussetzung von Krediten, Steuererleichterungen, Kurzarbeit).

Sanktionen bei fehlendem Versicherungsschutz

Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen und keinen angemessenen Versicherungsschutz abschließen, werden sanktioniert und von staatlichen Hilfsmaßnahmen wie Kreditaufschub, Steuervergünstigungen oder dem Zugang zur Kurzarbeit ausgeschlossen. Darüber hinaus muss jedes Unternehmen, dem es nicht gelingt, eine ausreichende Deckung abzuschließen, die italienische Aufsichtsbehörde informieren.

Neue Fristen und Anpassungen

Die italienische Regierung hat den Zeitplan für die Umsetzung des Cat. Nat.-Regimes kürzlich je nach Unternehmensgröße angepasst. Die neuen Fristen lauten wie folgt:

  • Kleinst- und Kleinunternehmen (Versicherungssumme unter 1 Million Euro): Frist verlängert bis zum 1. Januar 2026.
  • Mittlere Unternehmen (Versicherungssumme zwischen 1 und 30 Millionen Euro): Frist verlängert bis zum 1. Oktober 2025.
  • Großunternehmen (Versicherungssumme über 30 Millionen Euro): Die Frist bleibt unverändert.

Auswirkungen für französische Unternehmen mit Aktivitäten in Italien

Französische Unternehmen mit Vermögenswerten in Italien müssen sicherstellen, dass ihre Versicherungsverträge dieser neuen Regulierung entsprechen. Andernfalls riskieren sie den Verlust bestimmter finanzieller Vorteile, wie den Zugang zu staatlichen Hilfen oder steuerlichen Vergünstigungen.

In diesem Zusammenhang wird betroffenen Unternehmen dringend empfohlen, die Konformität ihrer Versicherungsverträge zeitnah zu prüfen und diese bei Bedarf neu zu verhandeln, um den neuen italienischen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Einführung dieses Cat. Nat.-Regimes in Italien stellt einen wichtigen Schritt im Schutz vor Risiken durch Naturkatastrophen dar. Unternehmen, insbesondere solche mit Vermögenswerten in Italien, müssen jetzt schnell handeln, um ihre Konformität sicherzustellen und den Verlust entscheidender Vorteile zu vermeiden. Die Anpassungen des Zeitplans geben kleinen und mittleren Unternehmen jedoch zusätzliche Zeit, um sich auf diese neue Regelung vorzubereiten.

Aktualisierung Juni 2025: Wichtige praktische Hinweise

Seit der Veröffentlichung des Dekrets wurden mehrere wichtige Präzisierungen vorgenommen, die den allgemeinen Rahmen dieser neuen Verpflichtung in Italien weiter konkretisieren:

  • Stufenweise Umsetzung je nach Unternehmensgröße
    Die Versicherungspflicht ist seit dem 31. März 2025 für Großunternehmen in Kraft.
    Zur Erinnerung: Mittlere Unternehmen profitieren von einer verlängerten Frist bis zum 1. Oktober 2025, während KMU und Kleinstunternehmen bis zum 1. Januar 2026 Zeit haben, die Vorgaben umzusetzen.
  • Versicherte Vermögenswerte
    Abgedeckt sind Gebäude, Maschinen, fest installierte Ausrüstungen und Anlagen mit Standort in Italien. Grundstücke selbst sind nicht versichert, jedoch sind Schäden an darauf befindlichen Infrastrukturen eingeschlossen.
  • Deckungsbedingungen
    Die Policen enthalten Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen, die dem Wert der versicherten Vermögenswerte entsprechen. Bestimmte Risiken sind ausgeschlossen (z. B. Krieg, Terrorakte, nukleare Gefahren).
  • Rolle der Versicherer
    Die Versicherer hatten bis zum 29. März 2025 Zeit, ihre Angebote anzupassen und ihre Kunden zu informieren. Bei Nichteinhaltung können Verwaltungssanktionen verhängt werden.
  • Rückversicherungsmechanismus
    Ein staatliches Rückversicherungssystem wurde über SACE S.p.A. eingerichtet, um den Markt zu stabilisieren und einen Teil des von den Versicherern getragenen Risikos abzufedern.

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