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Homeoffice im Ausland. Rechtliche Herausforderungen und Rolle der Versicherungsmakler

In einer zunehmend globalisierten und vernetzten Welt stellt das Homeoffice im Ausland eine beispiellose Gelegenheit für Unternehmen dar. Es bietet Zugang zu einem globalen Talentpool und ermöglicht es, den wachsenden Bedürfnissen nach Flexibilität und Agilität gerecht zu werden. Obwohl das Arbeiten von so vielfältigen und exotischen Orten aus Interesse weckt, wirft diese Praxis jedoch nicht unbeachtliche rechtliche Fragen und Managementherausforderungen auf. 

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Soziale Absicherung, Arbeitsvertrag… ein noch unklarer rechtlicher Rahmen

Das Homeoffice im Ausland ist von den Gesetzgebern wenig geregelt, obwohl ein Rahmen in der Europäischen Union seit dem 01.07.2023 zunehmend in Form kommt. Arbeiten im Ausland beschränkt sich nicht nur auf Homeoffice, bestimmte Situationen fallen auch unter die Kategorien Entsendung oder Expatriierung, was Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag und die soziale Absicherung des Arbeitnehmers hat.

Grenzüberschreitendes Homeoffice.

Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 vom 29.04.2004 sieht vor, daß ein Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in zwei oder mehreren Staaten der Europäischen Union ausübt, jedoch mindestens 25 % seiner Arbeitszeit in seinem Wohnsitzland arbeitet, der Sozialversicherungsgesetzgebung des Wohnsitzlandes unterliegt. Arbeitet er weniger als 25 % in seinem Wohnsitzland, unterliegt er der Sozialversicherungsgesetzgebung des Landes seines Arbeitgebers.

Ein Arbeitnehmer eines französischen Unternehmens, der in Deutschland lebt und weniger als 25 % in Deutschland arbeitet (Homeoffice und andere Arbeitstage), unterliegt somit den französischen Sozialversicherungsbeiträgen. Umgekehrt, wenn er mehr als 25 % in Deutschland arbeitet, gilt die deutsche Gesetzgebung. Die neue Vereinbarung, die am 01.07.2023 von einigen EU-Staaten unterzeichnet wurde, ermöglicht es den Arbeitnehmern, die ausschließlich im Homeoffice arbeiten, weiterhin der Sozialversicherungsgesetzgebung des Landes ihres Arbeitgebers zu unterliegen: unter der Voraussetzung, dass sie maximal 49,9 % ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen.

Ein Arbeitnehmer eines französischen Unternehmens, der in Deutschland lebt, bleibt somit in der französischen Sozialversicherung versichert, wenn er an zwei von fünf Arbeitstagen pro Woche von zu Hause in Deutschland arbeitet. Das Ziel ist es, grenzüberschreitendes Homeoffice zu erleichtern, ohne die anwendbare Gesetzgebung zu ändern.

Im Hinblick auf die Besteuerung des Gehalts sind die Regelungen jedoch nicht einheitlich. Das bedeutet, daß internationales Homeoffice steuerliche Verpflichtungen für den Arbeitgeber in zwei Ländern schaffen kann: dem Land des Arbeitgebers und dem Land des Wohnsitzes des Arbeitnehmers. Im oben genannten Beispiel werden die Arbeitstage in Deutschland in Deutschland besteuert, und es obliegt dem französischen Arbeitgeber, zu prüfen, ob diese Situation steuerliche Verpflichtungen für das Unternehmen in Deutschland schafft.

Gelegentlicher oder permanenter Homeoffice-Arbeiter: Entsendung oder Expatriierung?

Die Expatriierung erfordert eine obligatorische Mitgliedschaft in den Sozialversicherungssystemen des Gastlandes. Der Arbeitnehmer hat keinen französischen Arbeitsvertrag mehr mit seinem französischen Arbeitgeber, sondern mit dem Unternehmen, bei dem er ins Ausland entsandt wird. Im Gegensatz dazu behält der entsandte Arbeitnehmer denselben französischen Arbeitsvertrag mit seinem französischen Arbeitgeber und behält seinen ursprünglichen Versicherungsschutz bei. Eine Voraussetzung jedoch: Die Entsendung ist zeitlich begrenzt, zwischen einem Jahr und fünf Jahren, je nachdem, ob der Arbeitnehmer sich in der EU oder außerhalb der EU aufhält.

Im Fall, daß ein Mitarbeiter einige Tage pro Woche in einer Zweitwohnung im Ausland arbeiten möchte oder 100 % im Homeoffice im Ausland arbeiten möchte, worüber sprechen wir dann? Über Homeoffice, Entsendung oder Expatriierung? So kann die Grenze zwischen Homeoffice, Entsendung und Expatriierung noch vage erscheinen. In der Praxis ist es wichtig, sich über den rechtlichen Rahmen zu informieren. Es stellt sich auch die Frage nach dem Umfang der ergänzenden Verträge, die Ausschlüsse von Risiken und territorialen Einschränkungen enthalten können.

Problematiken der sozialen Absicherung

Im Bereich der sozialen Absicherung ist das Prinzip der Territorialität eine Regel, die besagt, daß ein Arbeitnehmer dem Gesundheitssystem des Landes angehören muss, in dem er seine berufliche Tätigkeit ausübt. Diese Regel gilt auch für Expats, die verpflichtet sind, sich in die sozialen Schutzsysteme ihres neuen Wohnsitzlandes zu integrieren, ohne zeitliche Beschränkung.

Prinzip der Territorialität : Ausnahmen

Sofern nicht anders durch internationale Abkommen festgelegt, enden die Ansprüche auf die französische Sozialversicherung, sobald die Person das französische Hoheitsgebiet verlässt, was die Rückgabe der Carte Vitale erfordert. Um diese Unterbrechung des Versicherungsschutzes auszugleichen, können Expats wählen, weiterhin freiwillig in Frankreich versichert zu bleiben, beispielsweise bei der Caisse des Français à l'Etranger (CFE) oder France Travail International, die den Erhalt der sozialen Rechte bei der Rückkehr nach Frankreich oder bei einem Wechsel des Gastlandes gewährleisten.

Diese Maßnahmen können jedoch Unsicherheitszonen schaffen, insbesondere in Bezug auf die Kontinuität der Rechte, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich im Gastland Beiträge zahlt. Diese Komplexität erfordert oft die Unterstützung von Spezialisten für internationale Mobilität und Versicherungsmaklern, um einen angemessenen und rechtskonformen Schutz sicherzustellen.

Die zentrale Rolle des Versicherungsmaklers

Homeoffice im Ausland, ob gelegentlich oder dauerhaft, wirft komplexe Fragen in Bezug auf den rechtlichen Status und den sozialen Schutz auf. Grenzüberschreitende Homeoffice-Arbeiter können nicht immer eindeutig unter den Begriffen Entsendung oder Expatriierung eingeordnet werden, was Grauzonen bezüglich ihrer Zugehörigkeit zum Sozialversicherungssystem des Herkunftslandes schaffen kann.

Das Versäumnis, den Arbeitgeber über die Situation des Homeoffice im Ausland zu informieren, kann, wie eine kürzlich getroffene Entscheidung des Pariser Arbeitsgerichts zeigte, zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen, wie zum Beispiel einer Kündigung wegen schwerwiegendem Verschulden!

Diese Unsicherheit unterstreicht die Rolle der Versicherungsmakler, die zwischen den verschiedenen Regelungen navigieren müssen, um maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die sowohl die Haftpflicht des Unternehmens als auch den Schutz der Arbeitnehmer abdecken.

Während einige Versicherungen spezielle Garantien für Geschäftsreisen beinhalten, bieten andere Erweiterungen an, um auch das Homeoffice im Ausland abzudecken. All diese Feinheiten, bei denen die ROEDERER-Gruppe Ihnen zur Seite stehen kann.