Grobe Fahrlässigkeit des Arbeitgebers: Ein verschärfter Rahmen
Die jüngste Rechtsprechung zur groben Fahrlässigkeit des Arbeitgebers in Frankreich verstärkt die Pflichten der Arbeitgeber in Bezug auf Schadensdeckung. Überprüfen Sie Ihre Verträge, um unerwartete finanzielle Risiken zu vermeiden.

Aktuelle Rechtsprechung und neue Verpflichtungen: Wie können Sie Ihre Mitarbeiter schützen und gleichzeitig Ihre finanziellen Risiken begrenzen?
In Frankreich kennen wir ein spezifisches System wegen des unentschuldbaren Verschuldens des Arbeitgebers, das es einem Arbeitnehmer, der aufgrund eines Sicherheitsmangels seines Arbeitgebers Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geworden ist, ermöglicht, eine zusätzliche Entschädigung für diesen Schaden zu beantragen. Wenn ein solches Fehlverhalten anerkannt wird, gibt es Anspruch auf Entschädigung für eine Reihe zusätzlicher Schadensposten, wie Z. B. den Rentenzuschlag.
Diese spezifischen Bestimmungen erfordern die Einrichtung einer lokalen Police, damit unsere Kunden in Frankreich ordnungsgemäß versichert sind. Die Rechtsprechung hat kürzlich den Umfang dieser Maßnahmen geändert. In zwei Urteilen der Plenarsitzung des Kassationsgerichts vom 20.Januar 2023 wurde festgestellt, dass die von der Sozialversicherung an die Opfer gezahlte Rente das dauerhafte Funktionsdefizit, das Aspekte wie dauerhafte physiologische Störungen oder verminderte Lebensqualität umfasst, nicht vollständig abdeckt. Mit dieser neuen Rechtsprechung könnten Arbeitgeber daher verpflichtet sein, zusätzliche Zulagen zu zahlen, um die langfristigen Auswirkungen einer Behinderung auf das Privatleben der Arbeitnehmer auszugleichen.
Als Reaktion darauf haben einige Versicherer bereits die Deckung für "unentschuldbares Fehlverhalten" erhöht und mit Sicherheit mindestens 3 Millionen Euro pro Schadensfall pro Jahr festgelegt.
Arbeitgeber müssen daher proaktiv die Garantieobergrenzen Ihrer Versicherungsverträge überprüfen und gegebenenfalls erhöhen, um unvorhergesehene finanzielle Risiken zu vermeiden. Diese Maßnahme wird sicherstellen, dass alle Schadensersatzansprüche effizient und in Übereinstimmung mit den jüngsten Anforderungen verwaltet werden können.
Wir empfehlen unseren Kunden, im Rahmen eines internationalen Versicherungsprogramms, wo die Risiken in Frankreich mit einem lokalen Vertrag nach "good local standard" gedeckt sind, die DIC/DIL-Klausel zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese Deckung ordnungsgemäß funktioniert, falls die französische lokale Police im Zusammenhang mit der Zahlung eines Schadens für "unentschuldbares Verschulden des Arbeitgebers" erschöpft ist. Dies liegt daran, dass nicht alle Klauseln des Versicherungsmarktes eine angemessene Deckung vorsehen.
Zögern Sie nicht ihre Fragen an unsere "Internationale Abteilung" zu stellen !
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