Baufertigstellungsversicherung

Unter den Versicherungen für Immobilienunternehmen ist die finanzielle Fertigstellungsgarantie ein unbedingtes Muss. Diese obligatorische Versicherung schützt die Interessen Ihrer erwerbenden Kunden, die den Bau abnehmen werden. Bauträger, Bauherr, Entwickler: Verlassen Sie sich auf einen anerkannten Garanten wie Roederer, um Ihren gesetzlichen Verpflichtungen in aller Ruhe nachzukommen.

Garantie financière d'achèvement

Die Baufertigstellungsversicherung (für Bauträger)

Die Baufertigstellungsversicherung ist eine eigenständige Garantie, die die Fertigstellung des Wohnungsbauprogramms sicherstellt. Sie muss vom Bauherrn im Namen der erwerbenden Kunden abgeschlossen werden. Aus rechtlicher Sicht versteht man unter “Fertigstellung“ den Abschluss der Bauarbeiten zur Errichtung des Bauwerks sowie dessen Ausstattung, die für die Nutzung des Gebäudes unerlässlich ist. In der Praxis wird die Fertigstellung festgestellt, sobald das Abnahmeprotokoll unterzeichnet und die Fertigstellungserklärung (DAACT) zugestellt wurde.

Bei der Baufertigstellungsversicherung verpflichtet sich ein Finanzinstitut (Bank, Versicherungsgesellschaft, Bürgschaftsgesellschaft), die Kosten für die Arbeiten zur Fertigstellung des Immobilienprojekts zu übernehmen, falls der Bauträger zahlungsunfähig werden sollte. Somit ist sie ein wichtiges Versicherungsprodukt beim Bau neuer Immobilien, insbesondere zur Beruhigungund zum Schutz zukünftiger Käufer.

Baufertigstellungsversicherung: eine gesetzliche Verpflichtung

Für Bauträger ist der Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß Artikel L261-1 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuchs müssen Sie Ihren Käufern eine notariell beglaubigte Baufertigstellungsversicherung aushändigen, um die Immobilientransaktion abzuschließen.

Bei einem Verkauf im zukünftigen Zustand der Fertigstellung (VEFA) muss diese Versicherung vor der Unterzeichnung der Kaufverträge bei einem Notar abgeschlossen werden. Bei dieser Gelegenheit prüft der Notar auch die anderen Versicherungen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, darunter: Bauleistungsversicherung, Baustellen-Vollkaskoversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung, Versicherung für nicht ausführende Bauunternehmer.

Beim Bau von Nicht-Wohnimmobilien (Einkaufszentren, Industriegebäude, Büros, Alten- und Pflegeheime, Tourismusresidenzen usw.) ist der Nachweis dieser Versicherung nicht verpflichtend. Sie ist jedoch dringend zu empfehlen, da der Käufer oder Leasinggeber eine Baufertigstellungsversicherung verlangen kann.

Baufertigstellungsversicherung: Beratung und Begleitung durch Roederer

Unsere Abteilung Bau und Immobilien verfügt über ein Expertenteam, das Ihnen beratend zur Seite steht. Wir kümmern uns um alle Aspekte im Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen.